Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

UIKER Antriebstechnik AG

1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Warenlieferungen, Warenanfertigungen, Warenbearbeitungen und Dienstleistungen sowie für alle anderen Leistungen wie Beratung oder Auskünfte der UIKER Antriebstechnik AG (nachfolgend «UIKER»).
1.2 Individuelle, von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Abreden zwischen UIKER und dem Kunden sind nur in schriftlicher Form gültig und gehen diesen vor.
1.3 Jegliche, seitens des Kunden vorgelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, werden nicht anerkannt.
1.4 UIKER behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Dabei gilt stets die Version, welche dem Kunden beim Bestellvorgang kenntlich gemacht wurde.
 
 
2 Offerten, Preise und Vertragsschluss
2.1 Angaben und Preise in Preislisten, Prospekten oder in der Werbung sind unverbindlich.
2.2 Alle individuellen Offerten sind ab Ausstellungsdatum zwei Monate gültig.
2.3 Die Preise werden berechnet in Schweizer Franken ab Erfüllungsort, exklusive Verpackung, Transport, Versicherung, gesetzlicher Abgaben und Steuern (wie z. B. die anwendbare Mehrwertsteuer) und ohne irgendwelche Abzüge.
2.4 Neue oder erhöhte gesetzliche Abgaben, Transportkosten, Versicherungsprämien, Hafenabgaben oder andere ähnliche Kosten sowie auch Erhöhungen der geltenden Arbeitslöhne, Werkstoffkosten etc. Währungsänderungen und dergleichen, die nach Abgabe eines Angebotes respektive nach Vertragsschluss hinzukommen und die angebotene oder verkaufte Ware verteuern, sind vom Kunden zu übernehmen.
2.5 Der Vertrag gilt als geschlossen im Zeitpunkt, zu welchem UIKER dem Kunden die Bestellbestätigung übergibt, sei es durch direkte Aushändigung, Faxübermittlung, Übergabe an die Post oder elektronisch (E-Mail). Falls UIKER eine individuelle Offerte gemäss 2.2. abgibt, gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald der Kunde seine Annahme bekannt gibt.
   
3 Erfüllungsort und Gefahrentragung
3.1 Erfüllungsort ist das Werk Freienbach oder falls zwischen UIKER und dem Kunden vereinbart, eine Filiale von UIKER.
3.2 Nutzen und Gefahr gehen mit der Verladung der Ware am Erfüllungsort auf ein Transportmittel auf den Kunden über (FCA Incoterms 2022).
3.3 Ist eine Frist gemäss Ziff. 6 vereinbart und verzögert sich die Verladung aus Gründen die vom Kunden zu vertreten sind, so gehen Nutzen und Gefahr bereits mit Ablauf der Frist über.
   
4 Dienstleistungen
4.1 Für Engineering, Montagearbeiten, Inspektionen, Reparaturen, Installationen, Workshops, Seminare usw. finden separate, individuell zu vereinbarende Dienstleistungsansätze Anwendung.
4.2 Sollten am Ort der Dienstleistungserbringung spezielle gesetzliche, behördliche oder anderweitige Vorschriften betreffend Ausführung der Lieferung, Montage, Betriebs sowie Krankheits- und Unfallverhütung bestehen, hat der Kunde UIKER bei Bestellung darauf aufmerksam zu machen.
   
5 Sonderanfertigungen und Kleinmengenzuschlag
5.1 Bei Sonderanfertigungen behält sich UIKER aus fabrikationstechnischen Gründen das Recht vor, bis zu 10% mehr oder weniger als die bestellte Menge zu liefern und entsprechend zu verrechnen.
5.2 Da Kleinmengenbestellungen nicht kostendeckend abgewickelt werden können, wird gegebenenfalls ein Kleinmengenzuschlag bzw. Mindestfaktura-Warenwert im Betrag von CHF 100.00 erhoben.
   
6 Fristen
6.1 Fristen sind nur verbindlich, wenn UIKER sie dem Kunden schriftlich zusichert.
6.2 Die Frist beginnt zu laufen ab dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen ist und die vollständigen Angaben über die Ausführung der Bestellung vorliegen, unter Mitwirkung des Kunden sämtliche allfällig notwendigen behördlichen Formalitäten eingeholt sind und die bei Bestellung allfällig zu erbringenden Teilzahlungen und Sicherheiten geleistet worden sind.
6.3 Die Frist gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Ware im Werk bereitgestellt ist.
6.4 Auch bei schriftlicher Terminzusage hat UIKER das Recht, die Frist angemessen zu verlängern respektive ohne Leistung von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, falls Ereignisse auftreten, welche die Lieferung verzögern oder verhindern und für die UIKER nicht einzustehen hat. Als solche Ereignisse gelten namentlich höhere Gewalt, Arbeitsausstand, Aussperrung, Arbeitseinstellung, Betriebsabbruch, Maschinenschaden oder Feuer, hoheitlichen Sanktionen jeglicher Art, Import- oder Exportverboten, entweder bei UIKER oder bei Unterlieferanten, bei Kunden, oder Mobilmachung, Blockade, Epidemien, Aufruhr, Naturereignisse, ferner verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikaten.
6.5 Bei nachträglichen Änderungswünschen seitens des Kunden liegt es im Ermessen von UIKER, eine neue Frist anzusetzen.
   
7 Lieferung und Transport
7.1 Wählt der Kunde einen bestimmten Lieferort (=“Bestimmungsort“), so liegt die Wahl der Transportart im Ermessen von UIKER, wobei Kundenwünsche in der Bestellung berücksichtigt werden. Die Vereinbarung eines Bestimmungsorts ändert nichts am Übergang von Nutzen und Gefahr gemäss Artikel 3.2. Der Transport erfolgt auf Rechnung des Kunden. Der Abschluss allfälliger Versicherungen obliegt dem Kunden, wobei dieser UIKER beauftragen kann, entsprechende Versicherungsabschlüsse auf seine Kosten vorzunehmen.
7.2 Die Verpackung wird dem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
7.3 Teillieferungen sind zulässig.
   
8 Rahmenaufträge (Kontrakte)
8.1 Die Abrufe zu den Rahmenaufträgen sind UIKER mindestens sechs Wochen vor dem gewünschten Liefertermin schriftlich zuzustellen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
8.2 Ohne besondere Vereinbarungen, sind die Waren aus Rahmenaufträgen innerhalb zwölf Monate nach Bestelldatum zu beziehen. Die Rahmenaufträge können maximal drei Monate über das Enddatum verlängert werden. Danach behält UIKER sich vor, die nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abgenommen Artikel nach Ablauf der Abruffrist zu liefern und zu berechnen.
   
9 Annahme
9.1 Der Kunde hat den Kaufgegenstand spätestens zum Ablauf der Frist gemäss Artikel 6 am Erfüllungsort abzuholen respektive die Lieferung am Bestimmungsort, im Falle einer Lieferung gemäss Art. 7, abzunehmen.
9.2 Unterlässt er dies, kann UIKER weiterhin die Annahme verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz (positives oder negatives Vertragsinteresse) fordern.
   
10 Zahlungsbedingungen
10.1 Alle Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge gemäss Ziff. 10.2 zu begleichen.
10.2 Die Verrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen und vom Kunden geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteten Mängeln befreien ihn nicht von der Zahlungspflicht.
10.3 Wenn die Zahlungen nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist UIKER berechtigt, sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
10.4 Ist der Kunde mit einer Zahlungspflicht in Verzug, so gerät er ohne Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von fünf Prozent p.a. zu bezahlen. Ab 2. Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 und ab 3. Mahnung zusätzlich CHF 50.00 berechnet.
10.5 Der Kunde erhält Rechnungen jeweils elektronisch und verpflichtet sich, UIKER die notwendigen Zustellangaben zu machen. Im Falle einer Zustellung auf dem Postweg verrechnet UIKER dem Kunden eine Gebühr von CHF 3.00.
   
11 Gewährleistung
11.1 Der Kunde prüft die Ware nach Annahme (gemäss Art. 9), insbesondere auf Echtheit, Menge, Begleitpapiere und äusserlich erkennbare Schäden. Erfolgt innerhalb einer Frist von 8 Tagen seit Annahme keine Anzeige gilt das Produkt als in seinem jeweiligen Zustand akzeptiert, es sei denn es handle sich um versteckte Mängel. Versteckte Mängel sind unverzüglich schriftlich nach Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht sofort, verfallen jegliche Mängelrechte des Käufers.
11.2 Ist ein Produkt mangelhaft, kann der Kunde verlangen, dass der Mangel durch UIKER kostenlos behoben wird. UIKER hat dabei die Wahl, den mangelhaften Zustand entweder durch Reparatur oder durch vollständigen Ersatz zu beheben. Ein Anspruch des Kunden auf Wandelung, Minderung oder Nachbesserung wird ausgeschlossen.
11.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, unsachgemässer Lagerung, mangelhafter, nicht von uns ausgeführten Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die UIKER nicht zu vertreten hat.
11.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von UIKER Änderungen oder Reparaturen an der gelieferten respektive montierten Ware vornimmt; ferner, wenn der Kunde nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und UIKER Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
11.5 Die Gewährleistung resp. Mängelhaftung für durch den Kunden direkt oder indirekt zur Verfügung gestellte Materialien (z.B. Rohlinge, Halbfabrikate) wird beschränkt auf Mängel, welche durch grob unsorgfältige Be- resp. Verarbeitung durch UIKER entstehen. Keine Gewähr wird weiter übernommen für von UIKER nach bestem Wissen erstellte bzw. beurteilte Einbauvorschläge.
11.6 Ansprüche aus bei übungsmässiger Untersuchung erkennbaren Vertragswidrigkeiten sind verwirkt, wenn diese nicht innert 8 Tagen nach Übergabe respektive Beendigung der Montage (falls übernommen) bei UIKER angezeigt werden.
11.7 Die Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate (24 Monate, wenn der Kunde ein Konsument ist) und im Falle von Tag- und Nachtbetriebs des Kunden 6 Monate nach der Übergabe respektive mit Beendigung der Montage (falls übernommen), spätestens jedoch 15 Monate nach Auslieferung ab Werk.
   
12 Rückgaberecht und Stornierung
12.1 Rücksendungen von Waren werden nur gegen Vorankündigung mit der Einwilligung von UIKER an die vorgegebene Lieferadresse zurückgenommen.
12.2 Falsch oder mangelhaft gelieferte Ware wird von UIKER zurückgenommen und ersetzt oder durch eine Gutschrift vergütet.
12.3 Falsch bestellte und in Absprache retournierte Ware muss im Originalzustand, unbenutzt und unbeschädigt sein und sich in unversehrter Originalverpackung befinden. Für die Rücknahme solcher Ware behält sich UIKER vor, einen Unkostenanteil in Höhe von 25% des Warenpreises in Rechnung zu stellen.
12.4 Die Rückgabe ist UIKER innerhalb von 10 Tagen ab Lieferdatum schriftlich oder per E-Mail anzukündigen. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
12.5 Bei Spezialbestellungen auf Kundenwunsch behält sich UIKER das Recht vor, Rücksendungen von mängelfreien Produkten abzulehnen.
12.6 Rücksendungen im Wert von unter CHF 30.00 können aus administrativen Gründen nicht berücksichtigt werden.
   
13 Haftung
  Vertragliche und ausservertragliche Schadenersatzansprüche des Kunden werden im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.
   
14 Eigentumsvorbehalt
14.1 Kunde ermächtigt UIKER, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die entsprechende Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister nach Art. 715 ZGB vorzunehmen. UIKER bleibt sodann Eigentümer der gelieferten Waren, bis die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig beglichen sind.
14.2 Bei Vermischung und Verarbeitung entsteht Miteigentum am neuen Produkt, solange ein Eigentumsvorbehalt gemäss Ziff. 14.1 besteht.
14.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sorgfältig zu behandeln und die von UIKER beigelegte Gebrauchsanweisung (falls vorhanden) zu beachten.
14.4 Solange der Eigentumsvorbehalt dauert, darf der Kunde nicht über die gelieferten Waren verfügen, insbesondere darf er sie weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden.
14.5 UIKER ist berechtigt, sein Eigentumsrecht durch Rücknahme der gelieferten Waren geltend zu machen, sofern die vereinbarten Zahlungskonditionen nicht eingehalten werden. Damit verbundene Umtriebs- und Speditionskosten gehen zu Lasten des Kunden.
   
15 Sprachen
  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch publiziert. Rechtlich massgebend ist die deutsche Fassung.
   
16 Schlussbestimmungen
16.1 Die datenschutzgesetzlichen Vorgaben haben einen zentralen Stellenwert für UIKER. Die Bearbeitung von Personendaten durch UIKER erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung. Generelle Informationen zum Datenschutz und auch zu der Art und Weise, wie UIKER im Zusammenhang mit dem Kontakt resp. der Rechtsbeziehung zum Kunden Personendaten bearbeitet, sind in der Datenschutzerklärung von UIKER beschrieben (abzurufen unter www.uiker.ch). Diese Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil vorliegender AGB.
16.2 Gerichtsstand ist Wollerau, Schwyz. Anwendbar ist das materielle schweizerische Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
16.3 Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen der vorliegenden AGB berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der restlichen Vorschriften nicht. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung ist der Folge so auszulegen bzw. zu ersetzen, wie es der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

 

Ausgabe Januar 2024

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